Gegendarstellung

Unwahre Darstellungen bezüglich der Vermittlung des Collies Sam

 

Im Internet, vor allem bei Ebay-Kleinanzeigen, sind in den vergangenen Monaten immer wieder Gerüchte und Unterstellungen, die Tierhilfe Pfalz e.V. betreffend, bezüglich der Vermittlung des Collies Sam eingestellt worden.

Da diese nicht zutreffend sind, veröffentlichen wir hier den Ablauf der Vermittlung aus unserer Sicht.

 

Der Hund sowie einige Katzen wurden Mitte Juni 2020 mit korrektem Abgabevertrag an die Tierhilfe-Pfalz e.V. übergeben. Die Abgabe erfolgte durch die Tochter der Eigentümerin, die deren Einverständnis hatte.

 

Der Nachweis darüber liegt beim Rechtsanwalt der Tierhilfe Pfalz e.V., Herrn Dr. Zink in Kaiserslautern vor.


Die Tiere kamen aus einer sehr schlechten Haltung und wurden aus der 3. Etage eines Mehrfamilienhauses in der Stadtmitte abgeholt. Die Wohnung war voller Hundekot, da sich das arme Tier dort lösen musste, der Gestank war kaum zu ertragen. Die Katzenklos quollen über von Fäkalien, der Zustand der Wohnung war so katastrophal, dass er sich über längere Zeit entwickelt haben musste.


Beim Rechtsanwalt sind Bilder der Wohnung hinterlegt und es gibt 3 Zeugen, die bei der Abholung der Tiere mit vor Ort waren.


Der Collie wurde auf unserer Pflegestelle gebadet, seine Zähne  wurden gereinigt und die Verfilzungen aus dem Fell entfernt.  Dann wurde er wieder aufgepäppelt. Nach kurzer Zeit konnte er in ein Zuhause mit Haus und Garten vermittelt werden, wo er seitdem ein vollwertiges Familienmitglied ist. Der Gedanke der ehemaligen Halterin, den Hund nach so langer Zeit aus seiner ihm jetzt vertrauten Umgebung reißen zu wollen, spricht gegen jeden Hundeverstand und jegliche Tierliebe.


Allen Tieren geht es heute blendend, auch den Katzen, nach denen aber nie wieder gefragt wurde.


Eine ältere Katze, die wir auch mitnahmen und leider wieder zurückgeben mussten, da sie nicht auf dem Abgabevertrag stand, hatte ganz schlimme Zähne. Für die Zahnsanierung mussten über 400,-€ aufgewendet werden, die bis heute nicht zurück erstattet wurden. Das Tier wurde von der Tochter wieder ihrer Mutter zurück gebracht.

Sollten die unwahren Behauptungen nicht eingestellt werden, sehen wir uns gezwungen, gerichtlich dagegen vorzugehen. Der Hund bleibt selbstverständlich bei seiner Familie, bei der er glücklich ist und geliebt wird.

Wenn seiner ehemaligen Eigentümerin wirklich etwas an ihm liegt, sollte sie ihm sein Glück gönnen.

Monika Daubermann
1. Vorsitzende

 

Amtsgericht KL   VR 30315

Steuernummer    19/672/27346

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